Bild: Bernd Sterzl / pixelio
(Laien-Planungsfehler Folge 1, Einführung)
Man kann bei der Bauplanung nicht nur überhaupt eine große Vielfalt von Fehlern machen, sondern es gibt dabei auch signifikante Unterschiede, wer welche Fehler macht. Der Begriff des Fehlers ist dabei absolut gemeint – also im Sinne von objektiven Holzwegen oder gar Highways to Hell.
Wer sind die Verdächtigen?
Von solcherart Fehlern gibt es einige wenige, die erst unter der Lupe Hinweise auf den Täter geben. Aber sehr vielen von ihnen kann man mit bloßem Auge ansehen, wer sie begangen hat. Jede der drei Hauptgruppen von Verdächtigen hat nämlich ihr spezifisches Profil, das bestimmte Arten von Fehlern häufig, unausweichlich oder gar mit auffallender Regelmäßigkeit aufweist.
In dieser Rubrik soll es speziell um diejenigen Planungsfehler gehen, die den selbst planenden Bauleuten oft oder zumindest regelmäßig unterlaufen. Die beiden anderen Gruppen sind zum einen die freien Architekten, Ingenieure und Fachplaner wie z. B. Statiker, und zweitens die mit der Erstellung der Bauantragsunterlagen beschäftigten angestellten oder anderweitig dauerhaft beauftragten Architekten und Bauzeichner der Generalunternehmer.
Die Freien
Die Unterschiedlichkeit der typischen Fehlerprofile zwischen diesen drei Gruppen liegt darin begründet, dass sie schlicht den unterschiedlichen „Hintergründen“ im Hinblick auf die Ausbildung und die entsprechenden Vorgehensweisen folgt. Die Gruppe der freien Architekten, Ingenieure und Fachplaner gehen nach einem Standard vor, den ich an anderer Stelle zum Thema „Fahrplan des Architekten“ erläutere. Dieser basiert im Wesentlichen auf der Leistungsphasen-Systematik der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Angestellten
Die Gruppe der Vertragsarchitekten und angestellten Bauzeichner – jeweils als Weisungsnehmer von Generalunternehmern – geht zum einen in einer anderen, an internen betrieblichen Abläufen orientierten Weise vor, und folgt dabei auch anderen Prioritäten als der vom Bauherrn frei und separat beauftragte Architekt. Insofern liegt ein wesentlicher Unterschied also auch darin, wem gegenüber der „Fehler-Täter“ loyal ist.
Der Bauherr
Der selbst planende Bauherr schließlich hat üblicherweise nicht Architektur oder Ingenieurwesen studiert. Auch die betrieblichen Abläufe eines Bauunternehmens kennt er üblicherweise nicht, und ist auch kein ausgebildeter Bauhandwerker. Ihm bleibt also gar nichts anderes übrig, als sich den planerischen Aufgaben, wenn er sie selber übernehmen will, im gar nicht despektierlich gemeinten Sinne „naiv“ zu nähern. Daher ist auch der „genetische Fingerabdruck“ von Planungsfehlern meist klar der „Blutgruppe“ des jeweiligen Fehlermachenden zuzuordnen.
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