Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften

Doppelhaus

Bild: Thomas Max Müller / pixelio

Wollen Besitzer ihre Baugrundstücke verkaufen, finden sie dafür trotz der großen Nachfrage oft keine Käufer, weil die Größe der Grundstücke das Budget der Interessenten deutlich übersteigt. Dann werden solche Grundstücke geteilt, sofern der Bebauungsplan eine Bebauung mit Doppelhaushälften erlaubt. In den letzten Jahren häuften sich die Verkäufe solcher halben Grundstücke.

Die Zwillinge

Die Käufer sind jedoch ursprünglich nicht wirklich auf der Suche nach Baugrund für eine Doppelhaushälfte gewesen und daher mental gar nicht darauf eingestellt. Dass sie für die Einsparung eines seitlichen Grenzabstandes an dieser Seite auf Fenster verzichten müssen, ist ihnen noch klar. Aber sie müssen weit mehr bedenken: Ihre Doppelhaushälfte ist nicht wie ein freistehendes Einzelhaus planbar, sondern steht wie ein „siamesischer Zwilling“ mit dem Nachbarhaus zusammen.

Warten auf den Nachbarn

Die Planung (und mehr) sollte also, wenn irgend möglich, mit dem zukünftigen Nachbarn gemeinsam erfolgen. Zwar sind Grundstücks-Verkäufer gerne sofort zum Verkauf bereit, ohne den Verkauf des zweiten Halbgrundstückes abzuwarten, aber dann sollte der erste Käufer klugerweise das Abwarten übernehmen. Leider fehlt Vielen dazu die Geduld und darüber hinaus die Bereitschaft zur Kooperation. Man wollte schließlich ursprünglich eigentlich ein klassisches Einzelhaus und fremdelt nun noch mit den Konsequenzen des Kompromisses.

Die Krux liegt in den Details

Die Doppelhäuser als die kurzkettigste Form der Häuserreihe sind mit ihren beiden Hälften abstandslos „aneinandergeklebt“. Jede Disharmonie zwischen den „geklebten Seiten“ der beiden Hälften führt zwangsläufig zu Komplikationen, z. B. im Zusammenpassen von Abdichtungen der dazwischenliegenden Fuge.

Bei klassischen Reihenhäusern gibt es das ja auch, dass diese nicht immer profilgleich aneinander stehen, sondern mit versetzten Fluchtlinien und/oder Höhenlagen. Das ist aber nur so lange gut beherrschbar, wie es sich dabei um Parallelverschiebungen handelt. Gesellen sich nun noch unterschiedliche Dachneigungen oder dergleichen hinzu, entstehen Kreuzungskonstellationen der miteinander in Einklang zu bringenden Details. Als weitere Konsequenz des Aneinanderklebens fehlt beiden Hälften an der gemeinsamen Schnittfläche der nötige Bewegungsraum zum Arbeiten und für die Abböschung der Baugrube.

Die Kellerfrage

Sind sich die beiden Nachbarn nun uneins darüber oder unwissend über die Entscheidung des Anderen, ob mit oder ohne Keller gebaut werden soll, dann schlüpft sofort der Teufel in dieses Detail. Kennt man einander bereits und kann sich miteinander absprechen, so kann der „mit Keller“ vor dem „ohne Keller“ beginnen, wodurch sich die Sprengkraft des Problems bereits wesentlich entschärft. Diese Möglichkeit müssen sie aber kennen und wahrnehmen. Wer nicht warten möchte, bis ich zu diesem Spezialthema hier eigenständige Beiträge verfasst habe, der sollte mit den beiden Stichworten „Ohnekellerer“ und „Mitkellerer“ in den Weiten des Internets an anderen Stellen bereits bestehende Beiträge von mir finden können.

Rudern im selben Boot

Auch dort wird man dann allerdings lesen, dass ich es für den klügsten Weg halte, ein Doppelhaus von vornherein von einem gemeinsamen Planer zumindest konzipieren und im Bauablauf aufeinander abstimmen zu lassen. Das ist sogar dann nützlich, wenn die beiden Besitzer sich nicht für denselben Bauunternehmer entscheiden. Auch unterschiedliche Bauweisen bis hin zu einem Steinhaus auf der einen und einem Holzhaus auf der anderen Seite sind grundsätzlich gut möglich. Der Königsweg ist allerdings nach meiner Überzeugung, mindestens bis zur Fertigstellung des Rohbaus im selben Boot zu fahren. Unterschiedliche Bewohnersituationen sind keine gültige Ausrede gegen eine solche gemeinsame Planung, denn diese zwingt mitnichten dazu, gleichgroße und identisch aufgeteilte Hälften bauen zu müssen.

Ich werde hier später auch noch Beispiele „zweieiiger“ Doppelhäuser verlinken.

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