Der Bauträger: gern gesucht und oft verwechselt

Bauträger

Bild: Bernd Sterzl / pixelio

Wenn Eigenheim-Bauherren von einem „Bauträger“ sprechen, meinen sie meistens den Generalunternehmer. Das hat hauptsächlich zwei Gründe:

1. Der korrekte Begriff ist ihnen einfach nicht geläufig.

2. Der Begriff „Bauträger“, suggeriert emotionale Entlastung, im Sinne von „Einer trägt des anderen Last“. Sie sehen im Generalunternehmer eine Person, die ihnen die Komplexität des Baugeschehens abnimmt, in dem sie das babylonische Gewirr der beteiligten Gewerke ausschaltet. Der Generalunternehmer ist für sie eine Art Sammel-Auftragnehmer, mit dem „alles in einem Aufwasch“ erledigt werden kann. Daher glauben sie sich mit der Bezeichnung „Bauträger“ schon am Ziel, wenn sie das Wort dafür suchen, wie so jemand korrekt zu betiteln sei.

Die Doppelrollen

Eine besondere Tücke sorgt für zusätzliche Verwirrung. Sie resultiert aus dem Umstand, dass manche Unternehmen gleichzeitig die Rolle des Generalunternehmers als auch des Bauträgers einnehmen. Mit beiden Rollen geht allerdings ein wesentlicher Unterschied in der rechtlichen Stellung gegenüber den Bauherren und -damen einher.

Und wer wird nun korrekt als Bauträger bezeichnet?

Es ist also durchaus von Bedeutung, Plisch und Plum auseinanderzuhalten. Der Trick liegt ganz einfach in der Perspektive. Mit wem man es zu tun hat, erkennt man nämlich am einfachsten an dem Grundstück, auf dem zur Tat geschritten werden soll:

Gehört das betreffende Grundstück mir selbst, dann bin ich selber der Bauherr. Außer dessen Bebauung fehlt mir darauf nichts mehr. Der Auftragnehmer für die Ausführung im Rundumschlag heißt dann Generalunternehmer, seltener auch Generalübernehmer – aber diese Feindifferenzierung soll nicht den Rahmen dieser ersten Aufklärung sprengen. Erwerbe ich Haus und Grundstück als verbundenes Geschäft, dann bin ich Käufer. Derjenige, mit dem ich dieses Geschäft abschließe, der Bauherr, ist für mich nun genau der, um den es hier geht, und der korrekt so bezeichnet wird: der Bauträger.

Käufer sind keine Bauherren

Vor den Veränderungen in der Kreditwirtschaft (kurz „Basel“ genannt) dominierte der klassische Fall, dass mir dabei ein fast vollendetes Objekt angeboten wurde. Heute wird der Vertrag häufig noch vor dem ersten Spatenstich geschlossen und dem Käufer werden mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Bauausführung gegeben. Der Käufer fühlt sich folglich als Bauherr, ist es aber rechtlich nicht.

Ein Teil der Begriffsverwirrung kommt, wie gesagt, daher, dass viele Bauunternehmen auf beiden Hochzeiten tanzen. Sie verschieben ihre Bautrupps munter zwischen eigenen Baustellen und denen einzelner Auftraggeber.

In einem weiteren Artikel beleuchte ich eine Steuerfalle, die sich beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger auftut.

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One thought on “Der Bauträger: gern gesucht und oft verwechselt

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