Barrierefreie Fenstertüren dank Flachschwellen

Bild: Rainer Sturm / pixelio

Bauleute mit dem Wunsch, aus ihrem Wohnbereich allseits auf eine Terrasse hinaustreten zu können, sehen oft im Grundriss einfach nur viele Stellen mit sogenannten „bodentiefen Fenstern“ vor. Dabei kommt es leider häufig zu einer Fehlinterpretation des Begriffes „bodentief“. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt, wenn Sie dabei eine Stolperfalle vermeiden möchten!

Volksmund und Fachbegriff

Laien scheren oft ähnliche Dinge über den selben Kamm – so auch bei der Interpretation von „bodentief“. In der Grundrisszeichnung ist das Missverständnis nicht offensichtlich, und so kommt es nicht selten erst spät zu einem bösen Erwachen und entsprechend teuren vermeidbaren Nacharbeiten.

Die Fachleute beziehen die Begrifflichkeit der bodentiefen Fenster allein auf deren Maueröffnung mit einer „Brüstungshöhe 0,00“. Bei Zimmertüren sind wir schon seit mehreren Generationen an keine Bodenschwellen mehr gewöhnt. Daraus leiten Laien dann wohl die irrtümliche Erwartung ab, eine solche Ausführung auch auf Fenstertüren zu Terrassen oder Balkonen zu übertragen.

Die Sonderausführung muss ausdrücklich bestellt werden

Ein gewöhnliches Fenster – für diese Zwecke auch häufig als Fenstertür bezeichnet – erlaubt in einer „mannshohen“ und derart bodentiefen Ausführung durchaus, durch es hinauszutreten. Dies gilt so selbstverständlich wie bei Zimmertüren jedoch nur für Menschen ohne Mobilitätseinschränkungen.

Wer wegen eines Rollstuhls oder Rollators (oder eben nur aus Bequemlichkeit) eine barrierefreie Ausführung einer Fenstertür wünscht, der muss bei der Bestellung speziell die Variante „mit Flachschwelle“ wünschen. Andernfalls wird aus zwei Gründen an der Unterkante dieselbe Art von „Fensterrahmen“ wie auch an den anderen Seiten ausgeführt, und man hat eine Schwelle in der Höhe des Fensterprofils zu übersteigen.

Achtung: Kompensation erforderlich!

Die beiden Gründe gegen eine generelle Ausführung bodentiefer Fenster mit Flachschwellen sind zum einen konstruktiver Natur. Das Fensterelement benötigt aus Stabilitätsgründen einen auch an der Unterkante geschlossen umlaufenden Rahmen. Die Ausführung der Unterkante mit dem identischen Rahmenprofil wie oben und an den Seiten ist wegen der einfacheren Konstruktion der Normalfall. Die Flachschwelle ist aufwendiger zu konstruieren und herzustellen, und daher preislich eine Luxusvariante.

Der zweite Grund für die Standardausführung mit der „Stolperfalle“ liegt im Wesen einer Terrassen- oder Balkontür als Eindringstelle für Wasser aus einem Starkregenereignis. Deswegen wird auch oft dazu geraten, das Niveau des Terrains ungefähr fünfzehn Zentimeter unterhalb des Fußbodens der Wohnräume anzulegen.

Wenn Sie also Wert auf einen barrierefreien Austritt auf ein gleiches Bodenniveau legen, sollten Sie die Schwelle der Fenstertür niemals solitär betrachten. Es empfiehlt sich stets, sie mit einer wie einen Burggraben vorgeschalteten wasserabführenden Rinne zu kombinieren. Andernfalls kann schon ein zunehmend üblicherer Starkregen Ungemach in Form nasser Füsse für Sie und Ihre Wohnzimmereinrichtung bedeuten. Dabei müssten Sie zudem damit rechnen, dass die Elementarschadenversicherung eine fahrlässige Mitschuld einwenden wird. Planen Sie daher die Bequemlichkeit nie ohne entsprechende Kompensation des erhöhten Risikos!

So disponieren Sie klug

Wegen der schon angesprochenen Mehrkosten (nicht „die Welt“, aber bei einem halben Dutzend Fenstertüren „läppert es sich“) empfehle ich meist, nur einen Teil der bodentiefen Fenster in dieser bequemeren Ausführung zu wählen.

Gerne können Sie durch mich auch eine individuelle Beratung Ihrer Objektbefensterung – mit oder ohne Unterstützung bei der Durchführung von Ausschreibungen oder Angebotsanfragen – erhalten.

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